Rechtsprechung
BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwer bei Unzulässigkeit der Berufung wegen Unterschreitung der Berufungssumme - Anfechtung der Vaterschaft nach Versäumnis der Anfechtungsfrist - Verfassungsrechtliche Wahrung der Interessen eines Scheinvaters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 3, 511a
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1577
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98
Richtet sich die Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft und zur Vorlage von Unterlagen, so bemißt sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie gegebenenfalls nach einem etwaigen besonderen Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft Verurteilten (BGH Großer Senat für Zivilsachen BGHZ 128, 85 [BGH 24.11.1994 - GSZ - 1/94]). - BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87
Umfangsrecht des Vaters
Auszug aus BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98
Da die Anfechtungsklage allein der Klärung der Abstammung des Kindes von dem anfechtenden Scheinvater dient (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 100/87 = BGHR BGB § 1593 Umgangsrecht 1), spielt die Person des tatsächlichen Erzeugers im Zusammenhang mit der Wahrung der Frist des § 1594 BGB keine maßgebliche Rolle. - BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98
Innerhalb dieser Frist kann von dem Scheinvater eine endgültige Entscheidung darüber erwartet werden, ob er die Ehelichkeit des Kindes anfechten will oder nicht, einschließlich der Überlegungen, wie sich seine Entschließung für die Beteiligten, also für die Mutter des Kindes, für dieses und für ihn, den Scheinvater, selbst auswirken wird (vgl. BVerfGE 38, 241, 253) [BVerfG 04.12.1974 - 1 BvL 14/73].
- BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 205/87
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98
Das hierdurch berührte finanzielle Interesse bleibt indessen bei der Wertbemessung außer Betracht, weil es durch die Verurteilung zur Auskunft, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht beeinflußt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 205/87 …und vom 25. Januar 1995 - XII ZB 157/94 = BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 4 und 29). - BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 79/86
Vaterschaftsanerkennung vor Feststellung der Nichtehelichkeit
Auszug aus BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98
Die Interessen des Klägers und das öffentliche Interesse haben insoweit Vorrang vor den Interessen des Beklagten als Scheinvater an einer Befreiung von der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kläger (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 99, 236, 240, 241 m.w.N.). - BGH, 25.01.1995 - XII ZB 157/94
Anwendung ausländischen Rechts, um eine für den Beklagten günstige Entscheidung …
Auszug aus BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98
Das hierdurch berührte finanzielle Interesse bleibt indessen bei der Wertbemessung außer Betracht, weil es durch die Verurteilung zur Auskunft, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht beeinflußt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 205/87 und vom 25. Januar 1995 - XII ZB 157/94 = BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 4 und 29).
- BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft …
Für die Höhe dieser Beschwer ist ohne Belang, ob die Verurteilung zu Recht erfolgte oder nicht, und ob überhaupt ein (hier: über den bereits titulierten Unterhalt hinausgehender) Unterhaltsanspruch besteht (vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 6. Mai 1998 - XII ZR 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.). - BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur …
Daher bemisst sich die Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten grundsätzlich nur nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, zumal die Verpflichtung zur Auskunftserteilung für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543, 1544 und vom 6. Mai 1998 - XII ZB 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.;… vgl. auch BGH Beschluss vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10 - FamRZ 2012, 216 Rn. 17). - OLG Köln, 25.10.2001 - 14 UF 106/01
Familienrecht; Vaterschaftsanfechtung bei bewusst falschem …
Für die anderen Anfechtungsberechtigten - den Mann, die Mutter und das volljährige Kind (vgl. § 1600 BGB) - sieht das Gesetz dagegen keine Kindeswohlprüfung vor, weil diese Anfechtungsberechtigten aus eigenem Recht handeln und eine Lösung des Eltern- Kind - Verhältnisses auch dann gerechtfertigt ist, wenn dies nicht dem Kindeswohl entspricht, da es um eigene Rechte und Verpflichtungen der Anfechtungsberechtigten geht (vgl. auch BGH FamRZ 1998, 1577 (1578) - die Anfechtungsklage dient allein der Klärung der Abstammung.
- BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren; …
Für die Höhe dieser Beschwer ist ohne Belang, ob die Verurteilung zu Recht erfolgte oder nicht, und ob überhaupt ein (hier: über den bereits titulierten Unterhalt hinausgehender) Unterhaltsanspruch besteht (vgl. BGH, Senatsbeschluß vom 6. Mai 1998 - XII ZR 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.). - OLG Jena, 15.03.2006 - 4 U 159/05
Auswirkungen des Ehelichkeitsanfechtungsprozesses auf den leiblichen Vater
Die Klage kann auch nicht unter Hinweis des Klägers auf die Entscheidungen des BGH vom 06.05.1998, Az. XII ZB 33/98 (FamRZ 1998, 1577) und vom 24.03.1999, Az. XII ZR 190/97 (NJW 1999, 1862) Erfolg haben. - OLG München, 26.11.2021 - 26 UF 526/21
Beschwerde, Unterhaltsanspruch, Auskunft, Unterhalt, Antragsgegner, …
Für den Beschwerdewert kommt es nicht darauf an, ob ein Unterhaltsanspruch der Antragsteller besteht oder die Verpflichtung zur Auskunftserteilung durch das Amtsgericht zu Recht erfolgt ist, da das finanzielle Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, bei der Wertbemessung außer Betracht zu bleiben hat, weil es durch die Verpflichtung zur Auskunft, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht beeinflusst wird (BGH FamRZ 2005, 1064; BGH FamRZ 1998, 1577). - VG Augsburg, 04.02.2014 - Au 3 K 13.934
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Scheinvater
Zumal nach der Rechtsprechung davon auszugehen ist, dass die Interessen des Scheinvaters, sich seiner Unterhaltspflicht, demnach auch seiner Kostenbeitragspflicht, entledigen zu können, hierdurch hinreichend gewahrt werden und auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung der Anfechtungsfrist bestehen (vgl. BVerfG, U.v. 13.2.2007 - 1 BvR 421/05 - BVerfGE 117, 202; BGH, B.v. 06.5.1998 - XII ZB 33/98 - FamRZ 1998, 1577).